Abfallarten/Lieferungen
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Abfallarten

Die Firma Andreas Bilinski Containerdienst ist grundsätzlich befugt, alle Abfälle nach AVV (Europäische Abfallverzeichnisverordnung) zu sammeln/befördern. Da jedoch Bauabfälle die umfangreichste Abfallfraktion im Rahmen unserer Tätigkeit darstellen und es immer wieder zu Mißverständnissen bei Bestellungen kommt, werden nun nachfolgend die gängigen Abfallarten näher beschrieben:            
            
AVV 170101-103 (Bauschutt):            
Mauerwerk mit Putz-/Mörtelresten, Fliesen, Pflastersteine, Porzellan, Dachziegel, Keramik (Waschbecken etc.) zerkleinert. Dabei darf die Kantenlänge von 60cm nicht überschritten werden. Zur Bauschuttfraktion gehören keine Leichtbaustoffe wie Rigips oder Yton. Verunreinigungen durch Styropor, Boden etc. führen zu einer Preiserhöhung.            
            
AVV 170504 (Boden):            
Hierbei wird zwischen steinfreiem Sandboden und Boden mit Steinen bzw. Lehmboden unterschieden. Verunreinigungen jedweder Art führen auch hier zu einer Preiserhöhung.             
            
AVV 170201 (Holz/ohne schädliche Verunreinigungen):            
Holz wird entsprechend der    Altholzverordnung   in 4 Klassen eingeteilt:  
A I:      z. B. Späne, Möbel und Paletten aus naturbelassenem Vollholz, Kabeltrommeln aus Vollholz aus Herstellung nach 1989)

A II:     z. B. Verschnitt, Späne aus behandeltem Holz/Holzwerkstoffen, Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Schalhölzer, Dielen, Deckenpaneele ohne schädliche Verunreinigungen

A III:    z. B. Möbel, verleimt, beschichtet, gestrichen, lackiert, Altholz aus Sperrmüll, sonstige Paletten mit Verbundmaterialien

AVV 170204 (Holz/mit schädlichen Verunreinigungen):            
A IV:     z. B. Kabeltrommeln aus Vollholz aus Herstellung vor 1989, Konstruktionshölzer, Fenster, Außentüren, imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich

Genaueres dazu können Sie gerne auch dem Anlieferungsschein für Altholz entnehmen. Unter diese Abfallarten (Holz) fallen z. B. keine Baumstämme und Holzscheite (Grünabfall) oder Laminat (Kunststoff). Verunreinigungen durch Mischung mit anderen Abfällen führen zu einer Peiserhöhung.       
       
AVV 170904 (gemischte Bau-/Abbruchabfälle):       
Es dürfen diverse Abfälle miteinander vermischt werden, z. B. Schutt mit Holz, Folie, Boden und Grünabfall. Nicht zulässig ist dagegen das Einladen von vollen Farbeimern, Lacken etc., Elektrogeräten jeder Art, Leuchtstoffröhren, Sonderabfällen wie Dachpappe und Eternit/Asbest. Im Zweifelsfall bitten wir Sie uns zu fragen.        
       
ABFALL TRENNEN - lohnt sich das ?       
       
Bei größeren Mengen (Wohnungsrenovierung etc.) lohnt es sich auf jeden Fall, den Abfall in verschiedene Fraktionen wie Schutt, Holz, Rigips u.s.w. zu trennen. Im Regelfall ist der Bauschuttanteil relativ hoch, so daß die Gestellung eines separaten Containers für Bauschutt (AVV 170101-103) sinnvoll ist. Die restlichen Abfälle können dann z. B. in einen Container für Baumischabfall (AVV 170904) geladen (oder sogar noch weiter getrennt) werden. Der Vorteil: Die kostengünstige Bauschuttfraktion und der teurere restliche Baumischabfall werden getrennt berechnet - so wird gespart.           


BITTE BEACHTEN SIE AUCH DIE TIPS UND HINWEISE, DIE WIR IHNEN UNTER   OFT GESTELLTE FRAGEN  GEBEN.


LIEFERUNG           

Materiallieferungen und sonstige Lieferungen           

1.) Auf Anfrage liefern wir Ihnen auch Container mit Material wie z. B.           
           
RCL-Material 
Sand 
Split etc. 
 
Sofern Sie den Container direkt anschließend nutzen, ergibt sich daraus eine Preisersparnis, da nur einmalig eine Transportgebühr anfällt. 
 
2.) Weiterhin können Sie bei uns auch sog. Big Bags bzw. Plattensäcke bestellen, in die beispielsweise Isoliermaterial  oder Asbestabfälle verpackt werden müssen. Hier bieten wir Ihnen drei verschiedene Größen an. 
 
90cmx90cmx110cm 
260cmx125cmx30cm 
320cmx125cmx30cm 
 
3.) Wir liefern Ihnen für Ihre Aktenvernichtung geschlossene Deckelcontainer. Diese werden zu einer Anlage verbracht und entweder mit Ordnern oder ohne Ordner (Preisunterschied) einer Aktenvernichtung nach Bundesdatenschutzgesetz zugeführt. 
      
      
Bei Ihrer Bestellung bitten wir Sie zu berücksichtigen:      
      
Unsere Geschäftzeiten sind von Montags bis Freitags 7:00Uhr bis 17:00Uhr.       
      
1.) Benötigter Platzbedarf (Durchfahrtshöhe 3,60m, Durchfahrtsbreite 3,00m bzw. 2,80m mit Einweiser)      
2.) Bestelltermin. Die Bestellung sollte möglichst 2 Tage vor Liefertermin erfolgen. Für kurzfristigere Bestellungen kann im Hinblick auf die Durchführbarkeit und Pünktlichkeit keine Garantie gegeben werden, auch wenn wir uns stets bemühen, alle Kundenanforderungen zu erfüllen.      
3.) Sondernutzung. Für die Aufstellung von Containern auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen ist eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt erforderlich, auch wenn der Container nur 24 Stunden aufgestellt wird. Diese Erlaubnis ist rechtzeitig vom Auftraggeber einzuholen und kann unter nachfolgenden Rufnummern beantragt werden:

Für das Stadtgebiet Gelsenkirchen

0209/169-4285  Frau Schwöbken

 

 


4.) Verkehrssicherungspflicht. Für die Verkehrssicherungspflicht ist der Auftraggeber verantwortlich. Barken, Leuchten oder Absperrband kann durch uns nicht zur Verfügung gestellt werden. Über die notwendigen Sicherungsmaßnahmen informieren Sie die oben genannten Stellen, sofern der Container auf öffentlichen      
Gehwegen, Straßen und Plätzen aufgestellt wird.      
5.) Haftung. Für Beschädigungen aufgrund nicht ausreichender Tragfähigkeit an Hofflächen, Einfahrten, Privatstraßen etc., welche durch Befahren, Absetzen und Aufnehmen des Containers entstehen, übernehmen wir keine Haftung, da der Auftraggeber den Aufstellort bestimmt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf
unsere Geschäftsbedingungen.    




 
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