ENTSORGUNGSFACHBETRIEB nach § 52 Krw-/AbfG und EfbV
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Durch den Entsorgungsfachbetrieb wird eine fachgerechte Durchführung aller abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten sichergestellt. Die Lenkung der abfallwirtschaftlichen Prozesse erfolgt im Rahmen der Unternehmensorganisation entsprechend der externen Vorgaben. Es werden diverse Anforderungen an die Betriebsorganisation,die personelle Ausstattung, den Versicherungsschutz, den Betriebsinhaber sowie an die Fortbildung des Personals etc. gestellt. Ein nach EntsorgungsfachbetriebeV zertifizierter Betrieb ist nach § 49 Krw-/AbfG von der Transportgenehmigungspflicht befreit.

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